Ihr direkter Ansprechpartner mit einer Dekade an gesammelter Erfahrung im Bereich der Trinkwasserhygiene. Professionelle Spülungen, sowie die nachhaltige Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen, mobilen Trinkwasseranlagen und Trinkwasser-Großanlagen gehört zu unserem Spezialgebiet.
Wasserleitungen zu erneuern stellt Eigentümer und Hausverwaltungen immer vor eine langwierige und vor allem teure Entscheidung, dabei müssen diese in den meisten Fällen gar nicht ausgetauscht werden! Durch eine hygienische Sanierung können Ihre Rohre oftmals noch viele Jahre bedenkenlos genutzt werden.
Wenn Sie als Anlagenbetreiber (UsI) ein hygienisches Problem mit Ihrem Trinkwasser haben, dann zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.
Die Beratung durch unser Fachpersonal ist zu jeder Zeit absolut kostenfrei.
√ Mechanische & chemische Reinigung der Trinkwasser-Installation
√ Chemische Desinfektion von Trinkwasser-Installationen
√ Impuls-Spülverfahren mit Luft/Wasser-Gemisch gemäß DIN 806-4
√ Entfernt effektiv Biofilm und daraus resultierende Keimbelastungen
√ Beseitigt Legionellen
√ Beseitigt Pseudomonas Aeruginosa
√ Beseitigt E. coli & coliforme Keime
√ Beseitigt Enterokokken
§4 TrinkwV besagt: "Sauberes und sicheres Trinkwasser ist ein hohes Gut ! Es muss rein, genusstauglich und so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch keine Schädigung der Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger zu besorgen ist".
Daher gelten für Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation (UsI) bei der Überschreitung von mikrobiologischen Grenzwerten besondere Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung.
Als eines der führenden Unternehmen im Bereich der Trinkwasserhygiene bieten wir unseren Kunden zur Erfüllung der Betreiberpflichten deutschlandweit Komplettlösungen zu einem 100%-garantierten Festpreis an. Auch an Sonntagen und Feiertagen.
Unser bundesweit wachsendes Netzwerk an Sachverständigen für Trinkwasserhygiene bietet die Erstellung von professionellen Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen nach einem Legionellen-Befall gemäß Trinkwasserverordnung §16 (7) TrinkwV2001:2012 auf der Grundlage der VDI/DVGW 6023 sowie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Nutzen Sie unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten:
RÜCKRUFSERVICE |
ANGEBOTSFORMULAR |
KONTAKTFORMULAR |
Haben Sie einen Legionellen-Befall in der Trinkwasser-Installation? Wir helfen Ihnen bei der Beseitigung von Legionellen in einer kontaminierten Trinkwasseranlage zur Erfüllung der gesetzlichen Handlungspflicht gemäß Trinkwasserversorgung §16 (7) TrinkwV 2001:2012 und den Auflagen der Gesundheitsämtern.